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   BGH, 06.06.2013 - I ZR 128/11   

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https://dejure.org/2013,17253
BGH, 06.06.2013 - I ZR 128/11 (https://dejure.org/2013,17253)
BGH, Entscheidung vom 06.06.2013 - I ZR 128/11 (https://dejure.org/2013,17253)
BGH, Entscheidung vom 06. Juni 2013 - I ZR 128/11 (https://dejure.org/2013,17253)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 UKlaG, § 12 Abs 4 UWG
    Streitwertfestsetzung für eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage eines Verbandes gegen eine Bank wegen rechtsmissbräuchlicher Geschäftspraktiken in Zwangsversteigerungsverfahren

  • Wolters Kluwer

    Streitwert bei einer Unterlassungsklage gegen eine Bank bzgl. Unterlassung eines sehr niedrigen Angebots in einem Zwangsversteigerungsverfahren zwecks Ermöglichung eines Zuschlags unterhalb der Zuschlagsgrenze im zweiten Termin

  • rewis.io

    Streitwertfestsetzung für eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage eines Verbandes gegen eine Bank wegen rechtsmissbräuchlicher Geschäftspraktiken in Zwangsversteigerungsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 12 Abs. 4 Fall 2
    Streitwert bei einer Unterlassungsklage gegen eine Bank bzgl. Unterlassung eines sehr niedrigen Angebots in einem Zwangsversteigerungsverfahren zwecks Ermöglichung eines Zuschlags unterhalb der Zuschlagsgrenze im zweiten Termin

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 528
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 15.09.2016 - I ZR 24/16

    Streitwertbemessung für eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage eines

    Bei wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklagen von Verbraucherverbänden im Sinne von § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG kommt es für den Streitwert auf das satzungsmäßig wahrgenommene Interesse der Verbraucher an; maßgebend sind die gerade diesen drohenden Nachteile (BGH, Beschluss vom 17. März 2011 - I ZR 183/09, GRUR 2011, 560 Rn. 6 = WRP 2011, 752 - Streitwertherabsetzung II; Beschluss vom 6. Juni 2013 - I ZR 128/11, GRUR-RR 2013, 528 Rn. 2; Köhler/Feddersen in Köhler/Bornkamm, UWG, 34. Aufl., § 12 Rn. 5.9).

    Die Bewertung von Verbandsklagen, die sich gegen die Verwendung von missbräuchlichen Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen richten, ist für die Bewertung der Interessen in einem Wettbewerbsprozess jedoch nicht maßgeblich (BGH, GRUR-RR 2013, 528 Rn. 3).

  • OLG München, 21.12.2017 - 6 W 1604/17

    Streitwertbeschwerde von Beklagten

    Bei Klagen eines Verbraucherschutzverbandes bemisst sich der Streitwert nach dem satzungsgemäß wahrgenommenen Interesse der Verbraucher, nämlich nach deren durch das beanstandete Verhalten berührten Interessen (vgl. BGH, Beschluss vom 6.6.2013 - I ZR 128/11 Tz. 2).
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